
Förderungen & Steuerbonus
Geld sparen bei Ihrer energetischen Sanierung
Eine Dachsanierung oder energetische Modernisierung ist eine Investition in den Werterhalt Ihres Hauses, mehr Wohnkomfort und dauerhaft niedrigere Energiekosten. Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Der Staat unterstützt zahlreiche energetische Maßnahmen mit attraktiven Förderungen oder steuerlichen Vergünstigungen.
Je nach persönlicher Situation kann entweder der Steuerbonus nach § 35c EStG oder eine staatliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die wirtschaftlich bessere Lösung sein.
Wir unterstützen Sie bereits bei der Angebotserstellung und stellen Ihnen nach Abschluss der Arbeiten die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Planen Sie eine Dachsanierung?
Informieren Sie sich auch über die geltenden Regelungen zur PV-Pflicht. Je nach Bundesland kann eine Photovoltaikanlage bei einer Dachsanierung vorgeschrieben oder sinnvoll sein.
Steuerbonus für energetische Sanierungen

Wenn Sie Ihr selbst genutztes Wohnhaus energetisch sanieren, können Sie 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 40.000 € je Wohngebäude, direkt über Ihre Einkommensteuer zurückerhalten.
Der Steuerbonus wird auf drei Jahre verteilt und direkt mit Ihrer Einkommensteuer verrechnet. Es handelt sich also nicht um einen Zuschuss, sondern um eine Steuerermäßigung.
Beispiel:
Sie investieren 60.000 € in die energetische Sanierung Ihres Daches.
Sind alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie insgesamt 12.000 € Einkommensteuer sparen.
Die Steuerermäßigung verteilt sich wie folgt:
- Jahr: 4.200 €
- Jahr: 4.200 €
- Jahr: 3.600 €
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Je nach gesetzlicher Voraussetzung können unter anderem folgende Arbeiten förderfähig sein:
- Energetische Dachdämmungen
- Fassadendämmungen
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Austausch energieeffizienter Dachflächenfenster
- Austausch energieeffizienter Fenster
- Austausch von Außentüren
Nicht nur die eigentliche Dämmung wird berücksichtigt. Auch viele notwendige Nebenarbeiten wie Gerüst, Lattung, Anschlüsse oder erforderliche Anpassungsarbeiten können Bestandteil der förderfähigen Kosten sein.
Welche Unterlagen erhalten Sie von uns?
Nach Abschluss der Arbeiten und vollständiger unbarer Bezahlung stellen wir Ihnen auf Wunsch die erforderliche Fachunternehmerbescheinigung aus. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.
Staatliche Förderungen (BEG)
Alternativ können energetische Sanierungsmaßnahmen auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Je nach Maßnahme stehen Zuschüsse oder zinsgünstige Förderkredite zur Verfügung.
Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle ist hierfür die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Energieberater zusammen oder stimmen unsere Leistungen auf die Fördervorgaben ab.

Welche Förderung ist die richtige?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Bauvorhaben ab.
Der Steuerbonus eignet sich häufig, wenn:
- Sie Ihr Haus selbst bewohnen.
- Sie keinen Energieberater beauftragen möchten.
- Sie eine einfache steuerliche Förderung nutzen möchten.
Eine BEG-Förderung kann sinnvoll sein, wenn:
- bereits ein Energieberater eingebunden ist,
- eine umfangreiche energetische Sanierung geplant ist,
- ein Zuschuss oder Förderkredit wirtschaftlich günstiger ist.
Gerne weisen wir Sie bereits bei der Angebotserstellung auf die verschiedenen Möglichkeiten hin. Welche Förderung letztlich die beste Wahl ist, sollte im Einzelfall gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Energieeffizienz-Experten geprüft werden.

Häufige Fragen
Kann ich auch Dachfenster fördern lassen?
Ja. Der Austausch alter Dachflächenfenster gegen moderne energieeffiziente Fenster kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen förderfähig sein.
Wird nur die Dämmung gefördert?
Nein. Häufig gehören auch notwendige Nebenarbeiten zur förderfähigen Maßnahme. Welche Kosten berücksichtigt werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Kann ich Steuerbonus und Zuschüsse gleichzeitig nutzen?
Für dieselbe Maßnahme ist dies grundsätzlich nicht möglich. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Benötige ich einen Energieberater?
Für den Steuerbonus nach § 35c EStG ist in vielen Fällen kein Energieberater erforderlich. Bei zahlreichen BEG-Förderungen ist ein Energieeffizienz-Experte dagegen Voraussetzung.

Unser Service

Wir möchten, dass Sie keine Fördermöglichkeiten verschenken.
Deshalb sprechen wir das Thema bereits bei der Angebotserstellung an, informieren Sie über die grundsätzlichen Möglichkeiten und stellen Ihnen nach Abschluss der Arbeiten die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
So erhalten Sie nicht nur eine fachgerecht ausgeführte Sanierung, sondern nutzen auch die Fördermöglichkeiten, die zu Ihrem Bauvorhaben passen.
